Neben dem demographisch bedingten Strukturwandel in den Einrichtungen der Altenpflege stehen auf der anderen Seite Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes fordert Qualität, Transparenz von Qualität und Transparenz von Arbeit, die nachgewiesen werden müssen. Dies hat zu einer deutlichen Zunahme von Aufgaben für die Institutionen geführt. Über Organisationsentwicklung in den Einrichtungen wird versucht, dem Kunden eine größere Bedeutung zukommen zu lassen und ihn in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken. Eine weitere gesellschaftliche Entwicklung lässt sich dahingehend nachweisen, das sich das Sterben mehrheitlich in die Organisationen verlagert hat. Dabei kommt den Alten- und Pflegeheimen eine zunehmende Bedeutung zu. Der Umgang mit Tod und Sterben in diesen Einrichtungen ist mit großen Belastungen verbunden (Heller 1999).

Häufig zieht der Prozess des Sterbens sich in den Altenpflegeeinrichtungen lange hin und bedeutet für das Pflegepersonal eine starke Belastung. Nicht selten sind die Pflegekräfte auf die Begleitung Sterbender noch zu wenig vorbereitet.

Sterbebegleitung bedeutet aber auch Lebenshilfe: Hilfe in der letzten Lebensphase für alles, was zur Bewältigung von Leben und Sterben notwendig ist. Die Begleitung, die ein Sterbender benötigt, ist abzuleiten aus seinen körperlichen Bedürfnissen und gleichzeitig aus seinem Bedürfnissen nach Sicherheit, Liebe, Achtung und Selbstverwirklichung sowie dem Verzicht auf sterbensverlängernde Maßnahmen.

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